Schwierige Grenzfindung
Es ist schwer festzulegen, wann die Grenze zur Illegalität überschritten wurde
But Klaasen, Anti-Terrorexperte des Niederländischen Justizministeriums
Kurzkommentar
Mit Verlaub, Herr Klaasen, genau zu diesem Zweck gibt es in so genannten „Rechtsstaaten“ so genannte „Gesetze“. Wenn sie, Herr Klaasen, im Zusammenhang mit „CleanIT“ davon sprechen, dass die zur Grenzziehung nicht hinreichen, dann sagen sie damit sehr deutlich zwischen den Zeilen, dass sie etwas mehr Willkür bei der Kriminalisierung des Internet wünschen; dass sie dort Maßstäbe angelegt sehen wollen, die mit gewöhnlicher Strafverfolgung und Verbrechensprävention nichts zu tun haben. Und das, Herr Klaasen, das überrascht mich aus dem Munde eines „Anti-Terrorexperten“, der über das Internet redet, nicht. Schon gar nicht, wenn er im Internet eine ähnliche Willkür wie beim so genannten „Nichtraucherschutz“ haben möchte.
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