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Offener Brief an Dr. Hans-Peter Uhl

Das Suchen des Schlagwortes „Kinderpornografie“ im freien Web über Suchmaschinen ist deshalb strafrechtlich relevant, da sich der Suchende so direkten Zugang zu kinderpornografischem Material, welches im Web vielfach frei verfügbar ist, verschaffen kann. Es drängt sich also geradezu der Verdacht auf, dass der Suchende einen solchen Suchvorgang vornimmt, um in den Besitz des Materials zu gelangen bzw. dieses zu betrachten.

Dr. Hans-Peter Uhl (CSU)

Werter Herr Dr. Uhl,

sie werden es nicht glauben: In Ihren CSU-innpolitisch geschärften Augen stehe ich jetzt im Verdachte, dass ich mich im Besitz von „Material“ — verzeihen sie mir diesen Einwurf, Herr Dr. Uhl, aber genau dieses pseudoobjektive Wort macht mich frösteln — bringen wollte. Denn ich habe vor einigen Wochen unter Benutzung einer Suchmaschine nach dem Begriff „Kinderpornografie“ gesucht, weil ich einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage haben wollte, bevor ich etwas zu diesem Thema schreibe.

Und wissen sie was, Herr Uhl: Ich habe diese Suche über Tor anonymisiert. Weil ich weiß, dass es in der BRD bereits eine ausgedehnte anlasslose Überwachung aller Menschen gibt, und weil ich weiß, dass nicht nur im Bundestag, sondern auch bei den Polizeien Menschen sitzen, die wie die pawlowschen Hunde mit Speichelfluss reagieren, wenn sie den richtigen Reiz vor Augen bekommen. Es sind tatsächlich innenpolitische Scharfmacher wie Sie, Herr Dr. Uhl, welche jeden Menschen unter Generalverdacht stellen und die deshalb dafür mitverantwortlich sind, dass man legitime Internetnutzungen lieber im Schutze der größtmöglichen Anonymität macht.

Und nein: Das gilt nicht nur für Begriffe wie „Kinderpornografie“. Es sind solche „Rechtsauffassungen“ von Menschen wie ihnen, Herr Dr. Uhl, die in der heutigen Bundesrepublik jeden Tag das technische Äquivalent zum Flüsterton hervorbringen, in dem sich vor ein paar Jahrzehnten die Menschen in der DDR über gewisse Themen unterhalten haben, um schwere persönliche Nachteile zu vermeiden. Dass Sie der von Ihnen auf jeden Menschen gelegte Generalverdacht auch dazu hinreißen lässt, einfach das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu brechen (was bis heute nicht juristisch verfolgt wurde, versteht sich), um Ihre alles in allem sehr gruseligen Polizeistaatsfantasien durchzusetzen, macht das nicht besser.

Übrigens: Das von Ihnen und Ihren Kollegen im Reichstag immer wieder postulierte „vielfach im Web frei verfügbare Material“ habe ich mit diesem Suchbegriff nicht vor Augen bekommen. Wie „gut“ für Ihre Argumentation, dass sie, Herr Dr. Uhl, so viel Angst und Kriminalisierung gewöhnlicher Internetnutzung ausbreiten, dass niemand mehr die „Begründungen“ für Ihre antifreiheitliche Agenda überprüfen kann.

Und dabei werfen Sie sich auch noch in die Pose des Rechts.

Ich wünsche mir und allen meinen Mitmenschen in der Bundesrepublik Deutschland eine Zeit, in der Menschen Ihres Charakters nicht mehr zu politischem Einfluss kommen können.

Ohne Gruß
Der Nachtwächter


Hans-Peter Uhl (CSU) verbessert Trolling-Skills

Wenn der BND-Chef in der Sitzung das Gegenteil der Berichterstattung behaupten sollte, „dann glaube ich dem Beamten und nicht den Pseudo-Enthüllungen irgendeines Magazins“, sagte Uhl. Es habe auch schließlich schon mal die Hitler-Tagebücher gegeben. 1983 hatte das Magazin „Stern“ angebliche Aufzeichnungen Hitlers veröffentlicht, die sich später als Fälschungen erwiesen.

Hans-Peter Uhl (CSU), indirekt zitiert nach Spiegel Online — Geheimdienst-Koordinator: Pofalla verspricht vollständige Aufklärung der NSA-Affäre

Anstelle eines Kommentares nur ein satirisch Bildchen

Satirisches Stern-Titelbild: Hans-Peter Uhls folgerichtige Verbesserung der CDU/CSU-Trollaussagen zu PRISM und Tempora: Hitlervergleiche entdeckt!

Bei Flickr steht das Bild größer und in besserer Qualität zur Verfügung.


Der pawlowsche Hund hat den Knall gehört…

…und reagiert darauf mit dem erwartungsgemäßen Speichelfluss:

Explosionen in Boston: CSU ruft erneut nach Vorratsdatenspeicherung

Nach den mutmaßlichen Terroranschlägen in Boston dringt die CSU erneut auf die Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Der Innenexperte der Partei, Uhl, sagte im Deutschlandfunk, die Speicherung von Kommunikationsdaten sei ein wichtiger Baustein, um Anschläge zu verhindern. Anders könne der Staat seine Bürger nicht schützen

Hans-Peter Uhl (CSU), indirekt zitiert nach dradio.de

Anstelle eines Kommentares gibt es einen Link auf Fefes Blog, der vom Alarmknopf wärmstens empfohlen wird.

Nachtrag

Wenn es um Angriffe auf den Datenschutz geht, trampeln Deutschlands Volksvertreter notfalls über Leichen

Indiskretion Ehrensache — Die Widerwärtigkeit des Hans-Peter Uhl


Hochgradige Verleumdung

Der Innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl, sagte zu den Unterlassungsklagen von Bettina Wulff gegen den Internetkonzern Google und den Fernsehmoderator Günther Jauch „wir stehen vor einem hochbrisanten Musterprozess gegen hochgradige Verleumdung und schwerste verletzung durch das Medium Internet und der Frage, ob das alles ungesühnt hingenommen werden muss“

123recht.de zitiert Hans-Peter Uhl, CSU, die Rechtschreibung des qualitätsjournalistischen Originales ist im Zitat unverändert

Ganz kurz nur, Herr Uhl

Ihnen ist schon klar, dass die „hochgradigen Verleumdungen“ durch das „Medium Internet“ (vor allem in Blogs rechtspopulistischer Zeitgenossen) sowie durch Herrn Jauch allesamt auf einen qualitätsjournalistischen (und demnächst vielleicht durch ein so genanntes „Leistungsschutzrecht“ juristisch sonderbehandelten) Artikel in der Berliner Zeitung zurückgehen?

Nein? Warum machen sie dann ihren Mund auf und verleumden die Gestalter des Internet in ihrer Gesamtheit, wenn ihnen nicht einmal die einfachsten Tatsachen bekannt sind?

Ja? Na, dann ist auch alles klar! So kennen wir sie, Herr Uhl, sie verleumderischer Lügner!

Nachtrag 21:00 Uhr

Seit mehr als zwei Jahren verbreiten Portale im Internet die Verleumdung, die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten sei in ihrem früheren Leben Prostituierte gewesen – alles frei erfunden. Die meisten der Lügengeschichten sind dennoch über Google nachzulesen.

sueddeutsche.de — Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Internet: E wie „Escort“, K wie „Kampf gegen Google“

Tja, wenn die classe politique sich aus solchen qualitätsjournalistischen Produkten informiert, dann wundert mich gar nichts mehr.


Rückblick: 0zapftis

Ein kleiner Rückblick:

So entledigte sich Dr. Hans-Peter Uhl, CSU, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestage am Nachmittag des 19. Oktobers 2011 der Aufgabe, in einer Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages den Einsatz einer in staatlichem Auftrag programmierten und von Polizeien der Bundesrepublik Deutschland eingesetzten Schadsoftware zu rechtfertigen¹.

Die von Herrn Uhl angesprochene Überprüfung dieser Vorgehensweise sieht — wie vom bayerischen Datenschützer Thomas Petri heute veröffentlicht — so aus:

  • In nicht einem Fall ging es um die Abwehr terroristischer Gefahren oder Aufklärung terroristischer Verbrechen. Dieser Anwendungsfall wurde bis zur Veröffentlichung des Trojaner-Codes in der politischen „Kommunikation“ immer ganz besonders herausgehoben. Diese „Kleinigkeit“ sollte jedem eine Hilfe dabei sein, die zukünftige politische „Kommunikation“ besser beurteilen zu können.
  • Der Einsatz der Überwachungssoftware wurde nicht ausreichend dokumentiert, so dass die Abläufe im Nachhinein nicht mehr nachvollziehbar sind.
  • In einem Fünftel der Fälle wurde die Software trotz fehlender richterlicher Anordnung in einer Form verwendet, die es ermöglichte, Screenshots des Browserfensters zu machen, in einem Zehntel der Fälle waren sogar Screenshots des gesamten Bildschirmes möglich.
  • In der Hälfte der Fälle haben Polizeien komplette Listen installierter Software ausgelesen, also nicht Telefonie abgehört, wie es die Abk. TKÜ erwarten lässt, sondern klandestin lesend auf das Dateisystem der Rechner überwachter Menschen zugegriffen, was einer vom BVerfG explizit verbotenen Online-Durchsuchung gleichkommt. Dies natürlich ohne eine Anordnung.
  • Die über die staatliche Schadsoftware gesammelten Informationen gingen über ausländische Server, die nicht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterlagen.
  • Die Nutzung der Überwachungskonsole ist über einen Zeitraum von gut zwei Jahren hinweg nicht protokolliert worden.
  • Kein Vertreter einer Polizeibehörde hat den Quellcode der staatlichen Schadsoftware einsehen können.
  • In einigen Fällen (wieviele?) wurde die staatlich installierte Schadsoftware nach Beendigung der Überwachung nicht deinstalliert. Angesichts der Tatsache, dass diese staatliche Schadsoftware Sicherheitslöcher von so großem Ausmaß hatte, dass einem damit verseuchter Computer beliebige Dateien aufgespielt und darauf ausgeführt werden konnten, ist das besonders verantwortungslos und gefährlich. In anderen Fällen wurde der Erfolg der Deinstallation nicht überprüft. In keinem Fall wurden die Betroffenen einer solchen Überwachung durch staatliche Schadsoftware ausreichend über den Vorgang informiert, so dass sie nicht selbst Vorkehrungen zur Sicherung ihres persönlich oder gewerblich genutzten Rechners treffen konnten.

Eine solche Auflistung durch einen Datenschützer, der…

Die Quellen-TKÜ sei ein Verfahren, das erst am Anfang seiner Zweckmäßigekeit stehe und müsse verbessert werden

…dem Verfahren an sich nicht einmal abgeneigt ist, entlarvt die von Hans-Peter Uhl gehaltene Büttenrede auch für stumpfere Geister als die beleidigende, parlaments- und volksverachtende Unverschämtheit, die sie immer schon war.

Dass der Herr Datenschützer, der Schadsoftware auf Computern an sich gar nicht weiter schlimm findet, nicht wusste oder für seinen Bericht nicht wissen wollte, warum eine Verschlüsselung von Bildern wie Screenshots im ECB-Modus auch vor zehn Jahren schon als ausgesprochen schwach galt, ist übrigens sehr peinlich. Denn solche Kleinigkeiten sind für seinen Job wirklich wichtig, und an einem derartigen Bericht sollte doch jemand mit einem kleinen Funken Kompetenz mitschreiben.

¹Hier ein Direktlink auf YouTube.