Sie reden vom Netz wie Blinde vom Licht

Unsortiert

Wenn du mal angeklagt bist: Einfach nicht mithelfen!

Tweet von @EinAugenschmaus -- Generalbundesanwalt #Range stellt Ermittlungen zu #merkelphone ein, weil ACHTUNG: Die USA nicht mitgeholfen haben bei Aufklärung! HAHAHAHA.

Ohne weitere Worte. [Meldung bei Spiegel Online, Dauerhaft archivierte Version der Meldung]

(Wie kriege ich jemals wieder diesen Bananengeschmack aus meinem Mund?)


Eine Verbrecher-Software

Bei Skype handelt es sich um eine inhaltsverschlüsselnde Kommunikationssoftware, welche u. a. häufig von Akteuren aus dem Bereich der organisierten Kriminalität und des Cybercrimes genutzt wird

Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Beauftragter für die Geheimdienste der BRD

Ohne Worte.


cp ist rechtswidrig

Im vorliegenden Fall ist festzustellen, dass die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2001/29 im Rahmen des anwendbaren nationalen Rechts angemessen berücksichtigt sind. Denn aus § 52b UrhG geht erstens hervor, dass die Digitalisierung von Werken durch öffentlich zugängliche Bibliotheken nicht dazu führen darf, dass den Nutzern auf den eigens eingerichteten Terminals mehr Exemplare eines Werks zur Verfügung stehen, als diese Bibliotheken im analogen Format angeschafft haben

Aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11. September 2014, Az.: C-117/13

Kurzkommentar

Es wäre ja auch schrecklich, wenn der größte Vorteil digitaler Daten — ihre verlustfreie und sehr preisgünstige Kopierbarkeit — im Alltag der Menschen zum Tragen käme; an seine Stelle haben Zählungen beim Öffnen und Schließen von Dokumenten in Leseanwendungen zu treten. An den Datensichtgeräten zum Literaturgenuss in europäischen Bibliotheken soll man zukünftig allen Ernstes so etwas wie „Hallo, kannst du beim Lesen mal Pause machen, ich möchte auch mal drankommen“ hören. So soll es nicht nur nach (grundsätzlich eher hirnrissigen) Neuland-Gesetzen der BRD, sondern auch nach dem Rechtsverständnis des Europäischen Gerichtshofes unter dem Banner der hl. Kuh des „Geistigen Eigentums“ in die digitale Zukunft gehen.

Nun, das ist eine… ähm… interessante Vorstellung von der Zukunft.


Richter sollen ja auch nur darüber rechtsprechen!

PS: Der Richter hat erzählt, dass er vorab die Profile bei Xing angucken wollte. Daran wurde er aber gehindert, weil die Proxy-Server des Gerichts alle Social-Media-Seiten sperren, auch für Richter. Er musste es dann daheim privat nachgucken. Welchen Sinn es haben soll, Richtern den Zugriff aufs Web zu filtern – und ihnen damit die Möglichkeiten zur Recherche einzuschränken – konnte er leider auch nicht erklären

Quelle: SoWhy Not? — Abmahneritis: Noch keine Entscheidung [Update] [dauerhaft archivierte Version]

Ohne Worte.


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