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E-Mail in Neuland

Laut einer Umfrage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, an der sich 126 Politiker aller Fraktionen beteiligten, gaben 54 Prozent an, für dienstliche Mails auch externe E-Mail-Konten zu verwenden. 12 Prozent nutzen US-Anbieter wie Google-Mail. 71 Prozent setzen bei der täglichen Arbeit keine Verschlüsselung ein.

Zitiert nach Die Dreckschleuder — Neuland

Ohne weitere Worte.


Bundestag will Nutzung datenschutztechnisch solider Standardsoftware im Internet unmöglich machen

Nur ein Kommentar, kein Zitat, weil das Zitat zu lang würde

Wie Heise Online berichtet (bitte dort weiterlesen), hat sich die Regierungskoalition aus CDU, CSU und FDP auf eine „Neuregelung der Bestandsdatenauskunft“ geeinigt, und diese Einigung findet die Unterstützung der SPD, damit auch niemand glaube, es gäbe in Sachen vollständige Bürgerentrechtung und Kriminalisierung des gesamten Internet eine Opposition in der BRD.

Zweck dieser Gesetzgebung ist ein Regelung der Auskunftspflicht von Internet- und Telefoniedienstleistern über die Nutzung ihrer Dienste durch registrierte Anwender gegenüber den Strafverfolgern, also den Staatsanwaltschaften und den Gehilfen der Staatsanwaltschaften, den Polizeien.

Diese Auskunftspflicht gilt nicht nur für Registrierungs- und Nutzungsdaten, sondern auf richterlichen Beschluss auch für Passwörter. Immerhin soll dabei nach Auffassung von CDU, CSU, FDP und SPD keine Willkür möglich sein, da es für eine Auskunft doch mindestens zu einer Ordnungswidrigkeit gekommen sein muss, also zu so etwas wie Falschparken oder Radfahren auf einem Fußweg. Mit diesem Rechtsrahmen würden bewährte, verantwortungsvolle und allgemein übliche Methoden des Datenschutzes bei der Speicherung von Passwörtern in der Bundesrepublik Deutschland praktisch illegal, da sie die vom Gesetzgeber geforderte Auskunftspflicht unterliefen.

Was heißt das?

Es heißt zum Beispiel, dass für ein Webangebot in der Bundesrepublik Deutschland keine Standardsoftware mehr verwendet werden kann. Wer ein Webforum aufmachen möchte (und damit Dienstleister wird), wer ein Blog betreiben möchte (und damit Dienstleister wird) oder wer einen einfachen kleinen Webshop betreiben möchte (und damit Dienstleister wird), kann bewährte Software zu diesem Zweck nicht verwenden, weil ihre Programmierer selbstverständlich so viel Verantwortungsgefühl für den Datenschutz hatten, dass die Software keine Passwörter im Klartext speichert.

Diese Regelung ist also ein weiterer Hebel, um den Betrieb von privaten und kleingewerblichen Websites in der Bundesrepublik Deutschland zu erschweren oder gar mit beliebigen Sanktionen belegbar und damit praktisch unmöglich zu machen, wenn der gerade zum Gesetz werdenden Auskunftspflicht nicht Genüge getan werden kann, weil die verwendete Software guten, bewährten Grundsätzen des Datenschutzes folgt.

Es ist nicht absehbar, welche Folgen die Kriminalisierung des Datenschutzes durch den Deutschen Bundestag haben wird. Obwohl das allein schlimm genug wäre, handelt es sich nicht nur um einen Verlust von Datensicherheit für jeden Menschen, der in der Bundesrepublik Deutschland Internetdienste nutzt, denen gegenüber er sich durch ein Passwort authentifziert. Es handelt sich auch um den Verlust der Möglichkeit, einfach eine Website mit dafür geeigneter, bewährter und in jedem anderen Staat der Welt (einschließlich der VR China) problemlos verwendbarer Standardsoftware aufzusetzen und zu betreiben. Tatsächlich ist diese Gesetzgebung ein verstecker und — wenn dies vorstätzlich geschieht — ausgesprochen kryptischer und hinterhältiger Angriff auf das „Amateur-Web“, in dem sich die bunte Vielfalt des Lebens einfacher Menschen nichtkommerziellen Ausdruck verschaffen kann UND auf die kleingewerblichen Nutzungs- und Geschäftsmöglichkeiten des Internet. Die ganz besondere Hinterhältigkeit dieses Angriffs auf das Internet liegt darin, dass die meisten Menschen kein technisches Wissen darüber haben, mit welchen kryptografischen Methoden Passwörter so gespeichert werden, dass diese auch bei einem erfolgreichen Angriff nicht gegenüber dem Angreifer offengelegt werden, so dass während des Gesetzgebungsverfahrens kein breiterer Widerstand gegen diese Entrechtung zu erwarten ist. Wenn der entrechtende Unsinn dann erst einmal zu Rechtskraft gelangt ist, ist es zu spät und man kann nur noch auf eine schnelle Beendigung des Spuks durch das Bundesverfassungsgericht hoffen.

Dieser Angriff steht in einer gesetzgeberischen Kontinuität in der Bundesrepublik Deutschland, die eine Absicht und einen Vorsatz wahrscheinlich erscheinen lassen. Dem bestehenden Minenfeld juristischer Unwägbarkeiten, auf das sich Bewohner der Bundesrepublik Deutschland noch mit dem Betrieb der harmlosesten Website begeben — Unwägbarkeiten, die bis zur Gefährdung der eigenen wirtschaftlichen Existenz gehen — soll neben dem so genannten „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“, dem bestehenden Wahnsinn des Abmahnunwesens und dem unüberschaubaren Schutz diverser Immaterialgüterrechte ein weiterer versteckter Sprengsatz hinzugefügt werden. Dass dies auf Kosten des Datenschutzes geht, wird dabei billigend in Kauf genommen.

alarmknopf-180Selten nur passt das Logo des Alarmknopfes, ein „Internet-Ausschalter“, so gut zu einer gesetzgeberischen Absicht wie in diesem Fall. Hier geht es um einen Versuch, Websites über einen bequemen Hebel ausschalten zu können — und die angeblich wachsenden polizeilichen Möglichkeiten durch eine Passwortauskunft sind nur ein billiger, fadenscheiniger Vorwand, um dieses klandestine Ziel zu erreichen. Schon jetzt können ganzen Datenbestände von Websites auf richterliche Anordnung beschlagnahmt werden, um für forensische Zwecke an Kommunikationsdaten einer kriminellen Nutzung von Internetdiensten zu gelangen, und dies geschieht in der Praxis auch. Welchen Vorzug für die Ermittlungen soll dabei eine Pflicht zur Offenlegung eines Passwortes haben? Es gibt keinen mir unmittelbar einleuchtenden Anwendungsfall, außer es geht um die Fälschung von Beweismaterial durch übereifrige Polizeibeamte.

Innenpolitiker neigen ja dazu, ihre Beglückungsideen mit den Worten „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein“ zu begleiten. Was sie allerdings zu meinen scheinen, ist etwas völlig anderes: „Die Bundesrepublik Deutschland muss ein internetfreier Raum werden“.

Grüße vom Alarmknopf auch an die SPD, die so etwas im Vorfeld einer Wahl mitträgt. Dies ist ein wirksames Mittel gegen die Illusion, dass ein Austausch der Regierungspartei zu einer anderen Politik führen würde. In diesem Sinne: GASMOP! PLONK


Dieser Beitrag ist absichtlich leer

Das so genannte „Leistungsschutzrecht“ ist eine Enteignung der Menschen, die das Internet gestalten. Das einzige, was unter der gewollten Rechtsunsicherheit dieses „Rechts“ für die kommenden Jahre im Rechtsraum der BRD noch möglich sein wird, sind Katzenfotos, diese Gartenzwerge des Internet.


Versteckkasten

Beispielsweise dürfen im rheinland-pfälzischen Landtag und im Bundestag Politiker zwar Smartphones und Tablets nutzen, nicht aber ihre Laptops. Die Abgeordneten könnten sich dahinter verstecken, heißt es zur Begründung

Heise Online — Ältestenrat des hessischen Landtags berät über Twitter-Verbot

Kurzkommentar

Hinter einem aufgeklappten Laptop kann man sich folglich verstecken, und hinter einer aufgefalteten Zeitung im nordischen Format hingegen nicht? Dies ist ein „wurderschönes“ Detail, das grell beleuchtet, wie verzerrt und realitätsfern die Wahrnehmung gegenwärtiger Technik durch den parlamentarischen Betrieb ist. Und aus genau dieser bis ins halluzinatorisch Wahnhafte verzerrten Wahrnehmung voller Realitätsverluste entsteht dann die „alternativlose“ Lach- und Sach-Politik zum Internet, die wir jeden Tag genießen dürfen. Und übrigens auch die Wirtschaftspolitik.