Hochgradige Verleumdung
Der Innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl, sagte zu den Unterlassungsklagen von Bettina Wulff gegen den Internetkonzern Google und den Fernsehmoderator Günther Jauch „wir stehen vor einem hochbrisanten Musterprozess gegen hochgradige Verleumdung und schwerste verletzung durch das Medium Internet und der Frage, ob das alles ungesühnt hingenommen werden muss“
123recht.de zitiert Hans-Peter Uhl, CSU, die Rechtschreibung des qualitätsjournalistischen Originales ist im Zitat unverändert
Ganz kurz nur, Herr Uhl
Ihnen ist schon klar, dass die „hochgradigen Verleumdungen“ durch das „Medium Internet“ (vor allem in Blogs rechtspopulistischer Zeitgenossen) sowie durch Herrn Jauch allesamt auf einen qualitätsjournalistischen (und demnächst vielleicht durch ein so genanntes „Leistungsschutzrecht“ juristisch sonderbehandelten) Artikel in der Berliner Zeitung zurückgehen?
Nein? Warum machen sie dann ihren Mund auf und verleumden die Gestalter des Internet in ihrer Gesamtheit, wenn ihnen nicht einmal die einfachsten Tatsachen bekannt sind?
Ja? Na, dann ist auch alles klar! So kennen wir sie, Herr Uhl, sie verleumderischer Lügner!
Nachtrag 21:00 Uhr
Seit mehr als zwei Jahren verbreiten Portale im Internet die Verleumdung, die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten sei in ihrem früheren Leben Prostituierte gewesen – alles frei erfunden. Die meisten der Lügengeschichten sind dennoch über Google nachzulesen.
Tja, wenn die classe politique sich aus solchen qualitätsjournalistischen Produkten informiert, dann wundert mich gar nichts mehr.
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