Sie reden vom Netz wie Blinde vom Licht

Illegales Herunterladen

Für eine erste Abmahnung wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik aus dem Internet dürfen Anwälte künftig in der Regel höchstens knapp 148 Euro berechnen. Bisher sind es teils mehrere hundert Euro.

Heise Online — Gesetzespaket gegen Verbraucher-Abzocke in Kraft

Da hier Material der „DPA“ verbaut wurde, gehe ich davon aus, dass der folgende Hinweis vor allem dieser stinkenden Quelle geschuldet ist.

Kurzer, pedantischer, aber durchaus wichtiger Hinweis

Es gibt im Rechtsraum der BRD kein „illegales Herunterladen“. Punkt.

Illegal ist das Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke. Ebenfalls illegal ist die Beschaffung aus offensichtlich illegalen Quellen, wobei das Wort „offensichtlich“ im Zweifelsfall von einem Richter ausgelegt würde und ein Download selbstverständlich auch eine Form der „Beschaffung“ sein kann.

Beides sind Formulierungen, die den meisten Menschen klar machen, um was es geht — während das hier agenturzentral-journalistisch verwendete FUD-Wort¹ vom „illegalen Herunterladen“ ohne weitere Erläuterung der Rechtslage eher dazu geeignet ist, Unklarheit auszubreiten, weil nicht deutlich wird, was damit gemeint sein könnte und woran ein „legaler“ von einem „illegalen“ Download unterschieden werden kann.

Ich halte diese Sprachwahl übrigens für vorsätzlich manipulativ. Sie tut vom Klang der Worte her objektiv und gibt durch das eingedeutschte Wort „Herunterladen“ den Eindruck von Verständlichkeit, ist aber in Wirklichkeit verdummend und ermöglicht dem Lesenden deshalb nicht, verantwortlich zu handeln — wozu übrigens auch die informierte Entscheidung zum illegalen Handeln gehören kann, wie jeder Autofahrer weiß, der schon einmal „apokryph“ geparkt hat oder schneller als erlaubt gefahren ist. An die Stelle von Aufklärung und Wissen tritt eine diffuse Ängstlichkeit vor kostenbehafteten Rechtsrisiken bei der Nutzung des Internet. Als ich beim Lesen über diese Bezeichnung gestolpert bin, habe ich sofort nach unten gescrollt, weil Heise derartige Formulierungen vermeidet (es wäre eher von „Urheberrechtsverletzungen“ die Rede); und als ich den Hinweis „mit Material der dpa“ las, ist mir die mutmaßliche Quelle dieser speziellen Formulierung deutlich geworden.

Und was ist mit den Filesharing-Abmahnungen, über die immer wieder einmal berichtet wird?

Praktisch alle Filesharing-Abmahnungen beziehen sich darauf, dass ein Werk, wenn es über ein Protokoll wie BitTorrent heruntergeladen wird, während des Downloads und eine Zeitlang danach wiederum für den Download durch andere angeboten, also „verbreitet“, wird — was übrigens der Sinn von dezentralen Filesharing ist. Diese Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke ist zweifelsfrei illegal, ohne dass sich ein Richter noch darum befleißigen müsste, herauszufinden, ob die Quelle eines Downloads „offensichtlich illegal“ im Sinne eines nicht lizenzierten Angebotes ist, so dass der Abmahnende auf der sicheren Seite steht, wenn seine Ansprüche gerichtlich überprüft werden sollten.

¹FUD: Fear, Uncertainty and Doubt

2 Antworten

  1. Oelsen

    Noch eine Ergänzung:
    Viele sagen „Herunterladen ist doch legal hier“ (Schweiz), dann sage ich nein. Es ist nur nicht reguliert. Wobei das seit vielen Monaten so auch nicht mehr korrekt ist.
    Sicher ist eines: Es ist traurig, dass die Bevölkerung mittlerweile in den dichotomischen Machtkategorien legal/illegal denkt und und im Alltag so handelt.

    20. Oktober 2013 um 19:10

  2. Pingback: Der Alarmknopf-Jahresrückblick 2013 | Alarmknopf

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