Sie reden vom Netz wie Blinde vom Licht

Widde widde wie sie mir gefällt

Zugegeben, dies ist kein Internet-Thema, passt aber aus verschiedenen Gründen in die große Liste:

Bei den Ermittlungen der „Besonderen Aufbauorganisation Bosporus“ haben die Behörden nach Auskunft der Bundesregierung über einen Zeitraum von zehn Jahren 20.575.657 Mal Funkzellen abgefragt. Dabei wurde nach Mobilfunkgeräten gesucht, die an mehreren Tatorten der Morde der rechtsgerichteten NSU-Terroristen eingebucht waren. Die so ermittelten 13.842 Datensätze wurden mit Hotelbuchungen und Mietwagenanmietungen und Finanztransaktionen abgeglichen […]

[…] die Funkzellenabfrage sei ein übliches Fahndungsmittel bei Tötungsdelikten. Auch der Abgleich mit anderen Daten sei infolge von einzelnen gezielten Ermittlungen durchgeführt worden und damit keine Rasterfahndung. Die erforderlichen Daten seien weiterhin gespeichert und werden bis zum Abschluss des Vollstreckungsverfahrens gespeichert bleiben. Die Auswertung und Weiterverarbeitung von Funkzellendatensätzen „unterscheidet sich grundsätzlich von einer Rasterfahndung, bei der personenbezogene Daten von Personen, die bestimmte vermutlich auf den Täter zutreffende Prüfungsmerkmale erfüllen, mit anderen Daten abgeglichen werden“, heißt es in der Antwort von Innen-Staatssekretär Ole Schröder.

Heise Online — Bundesregierung bestreitet Rasterfahndung bei Ermittlungen wegen NSU-Morden

Kurzkommentar

Eine Rasterfahndung ist es laut dieser Stellungnahme der Bundesregierung, wenn „personenbezogene Daten von Personen, die bestimmte vermutlich auf den Täter zutreffende Prüfungsmerkmale erfüllen, mit anderen Daten abgeglichen werden“.

Aber in diesem Fall ist das ja alles ganz anders, denn es wurden ja diesmal nur Rufnummern und Gerätekennungen (ja, „personenbezogene Daten“) von Personen, die ihr Handy in einem bestimmten Zeitraum in einer bestimmten Gegend eingschaltet hatten (und damit vermutlich auf den Täter zutreffende Prüfungsmerkmale erfüllten) mit anderen Daten von Hotelbuchungen, Mietwagenanmietungen und Bankgeschäften abgeglichen. Das ist also ganz offensichtlich, dass es sich um etwas völlig anderes handelt. Das sagt ja auch die Bundesregierung, also muss es ja stimmen.

Wie sehr eine Regierung, die so argumentiert, die Intelligenz der von ihr regierten Menschen verachtet, fühlt hoffentlich in diesem Moment jeder selbst. Um das zu fühlen, benötigt man nicht einmal technisches Verständnis.

In der Zukunft werden planvoll vorgehende Mörder sich übrigens genau merken, dass diese Form der Rasterfahndung ein „übliches Fahndungsmittel bei Tötungsdelikten“ ist und ihr Telefon ausschalten. So kann sich ein erheblicher Teil des kriminalpolizeilichen Apparates an den vielen zehntausend Leuten abarbeiten, bei denen der wichtigste „Anfangsverdacht“ darin besteht, dass ihr Handy zur Tatzeit in der Nähe war. Und wer gleich mehrmals dieses Pech hat und auch sonst in die polizeiliche Vorstellung vom Täter passt (also kein polizeibekannter Nazi ist), „freut“ sich über ein schwer bewaffnetes SEK, das seine Wohnung stürmt. Und das alles ist nicht die Willkür der Rasterfahndung, sondern etwas völlig anderes.

Ole Schröder, Staatssekretär des Inneren, kann dann zu diesen Zuständen ein fröhliches Liedchen absingen: „Zwei mal drei macht vier / widde widde witt und drei macht neune. / Ich mach mir die Welt / widde widde wie sie mir gefällt“. Wenn er das nur genügend in seine intelligenzverachtende Bullshit-Sprache packt, klingt es sogar so seriös, dass es von der Presse unter „Politik“ und nicht unter „Klatsch und Buntes“ wiedergegeben wird. Die Polizei, deren Tätigkeiten eigentlich in den Aufgabenbereich des Innenministeriums gehören, spricht unterdessen von „Döner-Morden“, wenn ein Grieche erschossen wurde…

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