Sie reden vom Netz wie Blinde vom Licht

Urheberrecht zu unverständlich für Medienanwalt

Das ist eine Überschrift, die mich einfach in den Fingern juckt, wenn ich die folgende Auslassung des Medienanwalts [sic!] Thorsten Feldmann der Berliner Kanzlei JBB in der Frankfurter Rundschau lese:

Noch einfacher ist es, einfach gar keine urheberrechtlich geschützten Bilder zu verwenden, rät Jurist Feldmann: „Es gibt ein großes Angebot an Bildern, die unter freien Lizenzen stehen und die die Aussage, die man mit dem Bild transportieren möchte, genauso rüberbringen.“ Für solche Fotos, die meist unter einer sogenannten Creative-Commons-Lizenz stehen, muss grundsätzlich kein Honorar gezahlt werden. Allerdings muss sich der Nutzer trotzdem an gewisse Regeln halten

Frankfurter Rundschau — Rechtliche Spielregeln: Was beim Hochladen ins Netz zu beachten ist
Der Link ist aus dem Artikel in das Zitat übernommen worden

Bitte ganz schnell vergessen!

Die von der Frankfurter Rundschau in indirekter Rede (und hoffentlich unzutreffend) wiedergegebene Auffassung des Medienanwaltes Thorsten Feldmann ist falsch.

Das Urheberrecht an einem Lichtbild (oder einer Grafik) mit einem Mindestmaß an Schöpfungshöhe (etwa ein fotografiertes Brötchen) ist immer vorhanden, es kann in der BRD auch nicht vom Urheber aufgegeben werden. Eine CC-Lizenz für ein Bild führt nicht dazu, dass das Bild nicht mehr urheberrechtlich geschützt wäre. Es handelt sich vielmehr um eine vom Urheber eingeräumte Lizenz zur unentgeltlichen Nutzung, die mit bestimmten Einschränkungen einhergeht. Der keineswegs nur theoretische Unterschied zwischen einem völlig urheberrechtsfreien Werk (nachdem die Schutzfrist nach dem Tod des Urhebers abgelaufen ist), das von jedem beliebig genutzt werden darf und einem vom Urheber entgeltfrei erteilten bedingten Nutzungsrecht sollte einem „Medienanwalt“ sehr geläufig sein, da es sich bei solchen Fragen um sein täglich Brot handelt. Von daher kann ich mir kaum vorstellen, dass die „Qualitätsjournalisten“ der Frankfurter Rundschau hier zutreffend indirekt zitiert haben.

Das ist umso idiotischer, als dass die „Qualitätsjournalisten“ in einem seltenen Akt vorbildlicher Webnutzung den Link auf die Website der Creative Commons Deutschland im Artikel gesetzt haben — denn dort hätte man nachlesen können, dass nicht das Urheberrecht aufgegeben, sondern eine Lizenz eingeräumt wird:

Unserer Erfahrung nach ziehen viele Rechteinhaber jedoch eine flexiblere Alternative gegenüber diesem regelmäßigen, strikten Schutz vor. Vor allem im Internet ist es vielen Kreativen wichtig, dass das Gesetz der freien Kommunikation und Zusammenarbeit nicht im Wege steht. In der Praxis gab es bislang allerdings fast keine Möglichkeit, anderen auf unkomplizierte Weise ohne anwaltliche Hilfe zu erlauben, flexibler mit Ihren Arbeiten umzugehen, also der Allgemeinheit z.B. grundsätzlich einzuräumen, Ihren Inhalt vervielfältigen und/oder bearbeiten zu dürfen.

Creative Commons stellt einige Hilfsmittel bereit, um dieses Problem zu lösen: Wir bieten modular aufgebaute Lizenzverträge kostenlos zum Download an […]

Aber ein bisschen Internet-Recherche oder gar das Wissen um solche wichtigen Erscheinungen im gegenwärtigen Internet wie die CC-Lizenzen wäre von einem bezahlten Schreiber, der einen Artikel über ein Internet-Thema schreibt, wohl zu viel verlangt. Und jene oberflächlichen und pressegläubigen Leser, bei denen die Fehlinformation haften geblieben ist, dass ein CC-lizenziertes Werk frei von Urheberrechten sei, können bei einem Verstoß gegen die Bedingungen der eingeräumtem Lizenz leicht zur Zielscheibe einer teuren Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht werden.

Ob der (doch hoffentlich falsch) zitierte „Medienanwalt“ wohl auch Abmahnungen schreibt? :mrgreen:

3 Antworten

  1. Bio

    *PRUUUUUUUUSSSSSST* 😀

    Es hagelt Kompetenzgranaten! Köstlich! 😉

    Schon nach dem ersten Komma des ersten Zitats wollt ich innerlich los brüllen, das muss man dem Feldmann erst mal nachmachen 😉

    Gar „kein Urheberrecht“ LOL So dumm reden ja noch nicht mal mehr diese Piraten….. Die haben ja wenigstens auch was aus der CC Praxis gelernt.
    Alles klar FFM Airport – Luftbrücke – dummer „AMI“!

    Bist Du Dir sicher dass der Spezialexperte weiß von was er da redet? 😉
    Ich bezweifle das *g*
    :mrgreen:

    5. Oktober 2012 um 18:25

  2. Bio

    Hier noch so ein Spezialexperte der alles durcheinander würfelt und das Urheberrecht abschaffen will und anscheinend hinterm Mond lebt. So z.B.:

    „[…]Schlecht für die demokratische Gesellschaft sei das Urheberrecht deshalb, weil es einen erheblichen Teil der kulturellen Kommunikation privatisiere, indem es nur dem Urheber erlaubt sei, in sein Werk verändernd einzugreifen.[…]“

    Ach ne. Und wenn der Urheber sein/ein Werk unter CC ohne ND lizenziert?

    Ach – Politikwissenschaftler ist der. Da wird mir ja so einiges klar. Das erklärt vielleicht auch, warum er seine „Streitschrift“ nicht einfach unter CC-BY veröffentlicht.

    Wenn „ihr“ streiten wollt, dann lasst einfach eure Finger von meinem Persönlichkeitsrecht wie ich meine „Babys“ veröffentliche. Anonsten GASMOP!

    10. Oktober 2012 um 11:10

  3. Pingback: Der Alarmknopf-Jahresrückblick 2012 « Alarmknopf

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