Vorratsdaten statt Vaginae
Was vom Bundesverfassungsgericht verworfen wurde, ist der Zugriff auf Datensätze zum Zwecke der Aufklärung minder schwerer Taten, die mittels der Telekommunikations-Nutzung begangen wurden. Das ist eine grenzwertige Frage, die in Karlsruhe nun entschieden wurde. Ich hielt es nicht für falsch, auch solche Fälle mit dem Gesetz zu erfassen.
Ich nenne Ihnen mal ein konkretes und reales Beispiel: Auf meinen Namen wurde vor ca. einem Jahr über das Internet bei einem recht bekannten Flensburger Erotik-Versand eine künstliche Vagina bestellt, über deren Eintreffen in meiner Privatwohnung ich sehr überrascht war. Ist es legitim, herausfinden zu wollen, ob der Besteller identifiziert werden kann? Ich meine: Ja. Das Versandhaus, das die Ware zurücknehmen musste, wurde finanziell geschädigt und ich belästigt. Zumindest zu versuchen, den Bestellungs-Urheber zu identifizieren, sah das Gesetz vor.
Sebastian Edathy (SPD) erklärt eine Anwendung der Vorratsdatenspeicherung
Kurzkommentar
Schön, einmal zu lesen, für die Aufklärung welch schwerer, staatszersetzender, terroristischer und unmenschlicher Verbrechen nach Meinung einiger Angehöriger der classe politique denn so eine anlasslose Totalbespitzelung aller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland benötigt wird.
Blöde Ausrede. Dem ist seine Frau drauf gekommen 🙂
13. September 2011 um 10:28
Oh man. Welche „Blockwartmentalität“ dieser Typ (und nicht nur der) an den Tag legt ist ja abscheulich!
Hätte er lieber mal die Gummifotze behalten und benutzt.
13. September 2011 um 12:45
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