Sie reden vom Netz wie Blinde vom Licht

Bürgerrechtsschonende Vorratsdatenspeicherung

Es ist schwierig, für diesen Eintrag einen passenden Titel zu finden — denn die alte Frage „Wer hat uns verraten“ ist angesichts der Menschenrechte verachtenden Konstanz der SPD im Laufe der Zeit wenig spezifisch. Tatsächlich bringt diese Frage als Google-Suche zurzeit 363000 Treffer, und mutmaßlich alle diese Treffer reimen sich auf „Sozialdemokraten“. Passt ja auch.

Wegen der relativen Schwierigkeit des Themas wähle ich auch mal einen anderen Einstieg — ich mache einen kleinen Rückblick auf älteren Bullshit, der im Strom des immer wieder neuen Bullshits viel zu schnell vergessen wird.

Rückblick: 18. Juni 2009

Am 18. Juni 2009 hat Martin Dörmann, Bundestagsabgeordneter in der SPD-Fraktion, im Verlaufe der 227. Sitzung des Deutschen Bundestages eine bemerkenswerte Aussage über das Zugangserschwerungsgesetz von Frau Ursula von der Leyen, CDU, gemacht:

Hier sei noch einmal der „leckerste“ Teil daraus (von 1:59 bis 2:50 im Video) in schneller Transkription wiederholt (alle Übertragungsfehler darin sind meine Schande):

Und ein wichtiger Punkt, der leider in der öffentlichen Debatte zurzeit kaum diskutiert wird, der aber ganz entscheidend ist: Es ist Tatsache, dass die Infrastruktur – und zwar auch ohne Gesetz – im Aufbau ist. Denn seit Frühjahr diesen Jahres [sic!] gibt es Verträge zwischen dem BKA und den wichtigstens Providern in Deutschland, die sich zur Einrichtung einer solchen Sperre eben verpflichtet haben. Ich hab das immer für den falschen Weg gehalten. Deshalb haben wir folgende Situation: Auch ohne Gesetz wird es diese Infrastruktur geben, da die Provider die Verträge pünktlich umsetzen und einhalten werden. Aber wenn es das Gesetz nicht gibt, dann gäbe es eben alle datenschutzrechtlichen und verfahrensrechtlichen Sicherungen, die wir jetzt eingebaut haben, dann gäbe es diese nicht, und das kann doch wirklich nicht ernsthaft keiner wollen.

Wenn man diese Aussage einmal komprimiert und die ganzen rhetorischen Nebelschwaden daraus entfernt, so sagt Martin Dörmann hier: Die Einführung einer gegen die Bürgerrechte im Internet missbrauchbaren Sperrinfrastruktur wollen wir von der SPD nicht, und deshalb stimmen wir einen Gesetz zur Einführung einer gegen die Bürgerrechte im Internet gerichteten Sperrinfrastruktur zu. Und das haben sie dann auch reichlich getan, und der politische Kindesmissbrauch einer recht schamlosen Frau von der Leyen (CDU) führte zu einem geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland — wenn es auch nie angewendet und schließlich wieder aufgehoben wurde, nachdem die Kinderlein ihre Schuldigkeit im Wahlkampf des Jahres 2009 getan hatten und wieder vergessen werden konnten.

Und Martin Dörmann hat sich allen Ernstes als Vertreter der SPD hingestellt und die Einführung einer gegen die Bürgerrechte im Internet gerichteten Gesetzgebung als Verbesserung der Bürgerrechte ausgegeben.

Helau!

Ende des viel zu schnellen Rückblicks

Warum dieser Rückblick?

Nun, Alvar Freude, parteilos, hat sich als „Internet-Aktivist“ zu einer Gruppe von SPD-Politikern gesetzt und meint jetzt in seinem Blog, dass er die Ideen der SPD in Sachen verdachtslose Vorratsdatenspeicherung mittragen kann:

Insgesamt kann ich den Antrag mittragen; er besagt unter anderem, dass keine Mobilfunk-Standortdaten gespeichert werden dürfen, dass IP-Adressen (wie vor der Vorratsdatenspeicherung üblich) 80 Tage gespeichert werden dürfen […] Er ist ein Kompromiss – und wie so oft, sind damit nicht alle glücklich […]

Um es aber ganz klar zu sagen: ich halte die grundlegende Richtung des Antrages für richtig. Weg von einer Pauschalierung „alles lange speichern“, hin zu: Was wird gebraucht und wie hoch ist der Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Und da kann ich mich nur wiederholen: Bei der IP-Adress-Speicherung ist der Eingriff gering. Die richtige Balance zu finden ist nicht einfach, und für jeden wird die anders aussehen. So ist das eben in der Demokratie …

Wow, hier wird mit viel Geschwurbel die Einführung einer Infrastruktur zur Internetüberwachung aller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland als „geringer Eingriff“ verkauft.

Tja, deshalb der Rückblick. Ich hatte da so ein déjà vu. Nun, man mag von Fefe, diesem begnadeten Boulevardblogger des deutschsprachigen Internet, halten, was man will, aber nicht nur Fefe, sondern auch ich…

[…] Fefe sieht nun einen Verrat darin, dass nicht alle seine Meinung vertreten. Tjanu […]

…halte Verräter für Verräter. Auch, wenn sie noch so viele Worte finden, um eine auch von gewohnheitsmäßigen rhetorischen Rauchbombenlegern wie Jörg Ziercke gewünschte Internetstasi als „bürgerrechtsschonend“ zu verkaufen. Und ich halte Verräter für vollkommen ungeeignet, in meinem Namen zu sprechen und meine Stimme zu ergreifen, um mich verstummen zu machen.

Was in diesem ganzen… sorry für das vielleicht unschöne Wort… schamlosen verräterischen Gesülz immer wieder unterschlagen wird, ist die Antwort auf die naheliegende Frage, für die Aufklärung welcher Formen von Kriminalität denn überhaupt eine anlasslose Internetüberwachung aller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland benötigt werden könnte. Und siehe da, auch RA Thomas Stadler bekam offenbar ein ähnliches déjà vu wie ich, als er den Bullshit aus der SPD gelesen hatte und diese Frage aufwarf.

Das Internet gehört den Menschen. Nicht einer bis ins Mark korrupten Politik, die sich längst gegen die Menschen richtet. Nicht wirtschaftlichen Unternehmen, die Menschen auf ein Dasein als Konsumtrottel reduzieren wollen. Nicht der Angst der Macht und des Besitzes, die Menschen überwachen will, um sie immer unter Kontrolle zu haben. Es gehört den Menschen, das Internet, und nur den Menschen in ihrer menschlichsten, persönlichsten Form. Denn es ist ein Netzwerk von Computern, nur dazu gemacht, Menschen zusammen zu bringen.

Ach ja, Alvar Freude. PLONK. Und viel Spaß noch an der Ersatzhaltestelle. Vielleicht gibts ja demnächst Pöstchen und Pfründe als Gegenleistung… es würde mich nicht weiter wundern.

Nachtrag, 20:45 Uhr:

Weiterlesen bei Fefe und vor allem bei Feynsinn!

Zweiter Nachtrag, 2. August 2011, 2:00 Uhr:

Eine interessante rechtliche Bewertung von RA Thomas Stadler wurde auf der Website der ct‘ veröffentlicht; ferner ist vielleicht die politische Bewertung von Malte Spitz (Bündnis 90 / Die Grünen) von Interesse.

2 Antworten

  1. Pingback: Verräter sprechen mit gespaltener Zunge « Alarmknopf

  2. Pingback: Auf einmal für Netzneutralität | Alarmknopf

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s